Unsere AGB

1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen, sofern keine anderen vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden.

 

2. Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertragsabschluß wird erst durch unsere Auftragsbestätigung rechtskräftig. Rechnungen gelten stets auch als Auftragsbestätigungen. Angebote behalten 4 Wochen lang Ihre Gültigkeit.

 

3. Alle angegebenen Preise verstehen sich grundsätzlich als Industrie-Nettopreise; die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich erhoben und in den Rechnungen ausgewiesen.

 

4. Angaben über Lieferzeiten sind unverbindlich, Teillieferungen sind zulässig .Schadenersatz - Ansprüche wegen verspäteter Lieferung sind – soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen . Vereinbarte Liefertermine gelten vorbehaltlich der Eigenbelieferung durch unsere Vorlieferanten.

 

5. Die Bezahlung unserer Rechnungen ist zu den dort angegebenen Bedingungen vorzunehmen. Bei Neukunden wird der gesamte Rechnungsbetrag bei Lieferung fällig, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Schecks werden nur erfüllungshalber, Wechsel überhaupt nicht angenommen. Eine Änderung der Zahlungsbedingungen ohne Abgabe von Gründen bleibt vorbehalten .Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 1% des offenen Rechnungsbetrages pro angefangener Monat sowie Mahngebühren von € 12,50 pro Mahnung erhoben.

 

6. Die Garantiezeit für alle gelieferten Artikel beträgt 36 Monate; bei davon abweichenden Regelungen wird extra darauf hingewiesen. Das Nichtbeachten von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, das Verwenden unsachgemäßen Verbrauchsmaterials oder die technische Veränderung der gelieferten Artikel ohne unsere schriftliche Zustimmung befreit uns von allen Garantieansprüchen. Davon unberührt bleiben die Regelungen der gesetzlichen Gewährleistung. Bei Lieferung erkennbare, offensichtliche Mängel oder Abweichungen vom vereinbarten Lieferumfang sind uns spätestens nach 14 Tagen schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel spätestens 14 Tage nach deren erstmaligem Auftreten. Zur Mängelbeseitigung sind uns zwei Nachbesserungsversuche einzuräumen; Scheitern diese, so hat der Kunde nach Wahl das Recht auf Minderung oder Wandelung.

 

7. Änderungen , die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben vorbehalten.

 

8. Sind Teile dieser Bestimmungen rechtlich unwirksam , so treten an deren Stelle vergleichbare, gesetzlich zulässige Regelungen . Nicht beanstandete Teile bleiben davon unberührt.

 

9. Für alle Lieferungen gilt ein erweiterter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche unser Eigentum. Das Aufrechnen von Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von uns schriftlich bestätigt wurden.

 

10. Die gelieferte Ware ist zum Verbleib bei dem in der Rechnungsanschrift genannten Kunden bestimmt.  Die Wiederausfuhr unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesausfuhramtes; die Einhaltung dieser Bestimmungen liegt in der Verantwortung des Kunden.

 

11. Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der EG ist der Kunde verpflichtet, uns alle erforderlichen Angaben über seine betriebswirtschaftliche Stellung mitzuteilen. Bei fehlerhaften oder unvollständigen Angaben haftet der Kunde in voller Höhe des entstandenen Schadens.

 

12. Erfüllungsort für alle Forderungen ist – soweit gesetzlich zulässig – Garmisch-Partenkirchen.